Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-103
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Sachverhalt:
Für das „Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Zwischenzeitlich sind die Planentwürfe mehrfach und umfassend im Bauausschuss und in den Fraktionen beraten worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 03.07.2018 bis zum 09.08.2018 stattgefunden. Die Öffentlichkeitsveranstaltung wurde am 04. Oktober 2018 in der Kommunalen Halle im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen bzw. geäußert worden. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Eine schalltechnische Untersuchung ist ebenfalls erfolgt. Die Ergebnisse lassen sich aus dem in der Anlage beigefügten Untersuchungsergebnis entnehmen.
Aufgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt, dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fortgeführt werden. Hiernach werden die Träger öffentlicher Belange in einem weiteren Schritt beteiligt und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu sichten und zu prüfen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung / Legende
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Entwurf der Begründung
Entwurf der Abwägung
schalltechnische Untersuchung
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