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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2019-105 B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dieckmann stellt die Planungsabsicht anhand einer Übersichtskarte des künftigen Geltungsbereiches vor.

 

Der Ausschuss berät über die Frage, ob der B-Plan gleich eine Festsetzung für den Wall enthalten soll oder nicht. Diese Frage soll im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange geklärt werden. Zunächst wird daher auf die Festsetzung eines Walles verzichtet.

 

 


Beschluss:

 

 

Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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