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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstr. zu Veranstaltungen am Rantzauer See und auf der Schlossinsel  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Der TOP 13 ist neu auf der Tagesordnung.
VO/2019-047 Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstr. zu Veranstaltungen am Rantzauer See und auf der Schlossinsel
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die vorgeschlagene Lösung wird diskutiert. Es wird angeregt, dass statt eines privaten Unternehmens auch eine soziale Organisation (z.B. Ahornhof oder Vereine bzw. die Feuerwehr die Aufgabe übernehmen könnte und der Anteil, den das Unternehmen einbehalten würde, diesen zugutekommen könnte. Ferner sollten nicht nur bei städtischen sondern auch privat organisierten Veranstaltungen Parkgebühren genommen werden. Ferner soll dies nur bei größeren Veranstaltungen erfolgen. Dazu wäre zu definieren, was als größere Veranstaltung gelten soll. Diese Entscheidung obliegt, im allgemeinen Konsens, der Verwaltung.

Herr Johannsen bittet zu prüfen, ob nicht eine dauerhafte Gebührenpflicht entstehen sollte und Automaten aufgestellt werden könnten mit einer unregelmäßigen Kontrolle.

Herr Lichy erläutert ein Berechnungsmodell dazu. Dieses wird diesem Protokoll beigefügt. 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt beschließt, dass bei allen größeren Veranstaltungen im Bereich des Rantzauer Sees an der Schlossinsel ein Parkservice auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstraße eingerichtet und eine Parkgebühr zur Deckung der entstehenden Parkraumbewirtschaftungskosten, je nach Veranstaltung und Aufwand, von mindestens 1,- € erhoben wird.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 grobe Kostenkalkulation Parkscheinautomaten (78 KB)      

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