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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-047  

Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstr. zu Veranstaltungen am Rantzauer See und auf der Schlossinsel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
19.03.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Eine flächendeckende und dauerhafte Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Barmstedt wurde 2014 auf Ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Das Resultat ergab, dass eine dauerhafte Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten mit hohen Anschaffungs- bzw. Leasingkosten verbunden ist. Außerdem wäre bei dieser Methode auch eine regelmäßige Überprüfung, ob Parkscheine gelöst wurden und ggf. Zeiten eingehalten werden, notwendig gewesen, was weiteren Arbeits- und Personalaufwand verursacht.

Die letzte Beschlusslage dazu gibt an, dass eine weitere Beratung in der AG Haushaltskonsolidierung vorgesehen werden soll und eine Prüfung für die Großveranstaltungen erfolgen sollte. Die Wirtschaftlichkeit einer Parkraumbewirtschaftung nur bei Großveranstaltungen konnte anhand von Kalkulationen nachvollzogen werden, wurde auf Grund der fehlenden Notwendigkeit und der bisherigen Tradition der kostenfreien Parkraumbereitstellung jedoch nicht umgesetzt.

Anlässlich des deutschen Mühlentages 2017 und 2018 wurde ein Parkservice auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstr. eingerichtet, um Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch Falschparker und ggf. Rückstaus vorzubeugen und das Freihalten der Rettungswege und –Zufahrten sicherzustellen. Der Parkservice wurde durch ein Sicherheitsunternehmen mit einer Parkgebühr i. H. v. 1,- € für die Stadt Barmstedt durchgeführt. Da sich dieser Parkservice als zweckdienliche Maßnahme herausstellte, wurde er auf den Adventsmarkt 2018 ausgeweitet.

Beim Adventsmarkt 2018 wurden zudem die Abrechnungsmodalitäten mit dem Sicherheitsunternehmen umgestellt. So wurde bei einer Parkgebühr von 2,- € pro Fahrzeug insgesamt ein Überschuss in Höhe von 1.445,76 € erwirtschaftet und dem städtischen Haushalt zugeführt.

Unabhängig von einer Gebührenerhebung zeigt sich, dass der Einsatz von Ordnern, wie durch den Parkservice, ein geeignetes Mittel ist, um die Sicherheit des Verkehrs und die Ordnung auf dem Parkplatz an Veranstaltungstagen herzustellen. Somit ist die Einrichtung eines Parkservice auch für die anderen städtischen Veranstaltungen im Bereich des Rantzauer Sees an der Schlossinsel, wie dem Kunsthandwerkermarkt, aus Sicht der Verwaltung in Zukunft durchzuführen.

Eine Parkgebühr sollte aus Sicht der Verwaltung in Abhängigkeit zur jeweiligen Veranstaltung festgesetzt werden, um eine Gesamtkostendeckung der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen. Sie sollte jedoch mindestens 1,- € je Fahrzeug betragen.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist nach § 1 a der Zuständigkeitsordnung folgendes Gremium: Hauptausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt beschließt, dass bei städtischen Veranstaltungen im Bereich des Rantzauer Sees an der Schlossinsel ein Parkservice auf dem Parkplatz an der Pinneberger Landstraße eingerichtet und eine Parkgebühr zur Deckung der entstehenden Parkraumbewirtschaftungskosten, je nach Veranstaltung und Aufwand, von mindestens 1,- € erhoben wird.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Erläuterungen der Vorlage
 

 

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Anlage/n:


 

 

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