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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 72 a.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2019-026 B-Plan Nr. 72 a.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt stellt den Sachverhalt vor.

 

Herr Gottschalk dankt der Verwaltung und dem Bauausschuss für die schnelle Umsetzung.

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den  Bebauungsplan Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.                 Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

      0

 

 

 

 

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