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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Personalangelegenheiten hier: Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2008-225 Personalangelegenheiten
hier: Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk erläutert die Vorlage der Verwaltung

Herr Gottschalk erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Dr. Thiel unterstützt den Vorschlag der Verwaltung auch weiteren Anträgen auf Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen stattzugeben.

 

Herr Scharrel teilt auf Anfrage mit, dass derzeit 5 Mitarbeiter/innen einen Altersteilzeitarbeitsvertrag mit der Stadt bzw. mit dem Amt Hörnerkirchen abgeschlossen haben. Auf Anfrage von Herrn Rode erläutert er die Grundsätze der Altersteilzeitarbeit.

 

Herr Schmidt verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auf Anfrage von Herrn Schmidt teilt Herr Scharrel mit, dass ein Antrag auf Altersteilzeit aus dienstlichen Gründen versagt werden kann.

 

Herr Perner unterstützt den weiteren Abschluss von Verträgen. Hierdurch lassen sich Einsparungen erzielen. Es ergibt sich ein finanzieller Vorteil durch die Stadt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung , Anträgen von Arbeitnehmern auf Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen auch dann stattzugeben, wenn dadurch die 5 %-Grenze nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Altersteilzeitgesetzes überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:             

             

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