Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Personalangelegenheiten hier: Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Herr Dr. Thiel unterstützt den Vorschlag der Verwaltung auch weiteren Anträgen auf Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen stattzugeben.
Herr Scharrel teilt auf Anfrage mit, dass derzeit 5 Mitarbeiter/innen einen Altersteilzeitarbeitsvertrag mit der Stadt bzw. mit dem Amt Hörnerkirchen abgeschlossen haben. Auf Anfrage von Herrn Rode erläutert er die Grundsätze der Altersteilzeitarbeit.
Herr Schmidt verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auf Anfrage von Herrn Schmidt teilt Herr Scharrel mit, dass ein Antrag auf Altersteilzeit aus dienstlichen Gründen versagt werden kann.
Herr Perner unterstützt den weiteren Abschluss von Verträgen. Hierdurch lassen sich Einsparungen erzielen. Es ergibt sich ein finanzieller Vorteil durch die Stadt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung , Anträgen von Arbeitnehmern auf Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen auch dann stattzugeben, wenn dadurch die 5 %-Grenze nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Altersteilzeitgesetzes überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76