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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 A und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Straße Düsterlohe östlich der Straße Bornkamp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Die Sitzung beginnt bereits um 18:30 Uhr. Sollten Themen aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden können, wird es am 08.01.2019 eine zusätzliche Sitzung geben.
VO/2018-422 Bebauungsplan Nr. 72 A und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Straße Düsterlohe östlich der Straße Bornkamp
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Höppner, Sandra
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt stellt den Sachstand zum Bebauungsplan 72 A. 1 und zur 8. FNP-Änderung vor. Die Anlagen wurden um die ausstehenden Gutachten und das wasserwirtschaftliche Konzept ergänzt.

 

Herr Ortwin Schmidt merkt an, dass die Möglichkeit besteht, einen Erdwall zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner zu errichten. Dies wurde nicht in dem Planentwurf eingezeichnet. Trotzdem kann diese Maßnahme durchgeführt werden.

 

Die FWB-Fraktion freut sich über das Ergebnis nach einer langen Beratungszeit. Herr Gottschalk merkt an, dass der Bedarf an Kindergartenplätze stetig steigt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Beschluss und den damit gesicherten Standort. Frau Quoirin-Nebel schlägt vor, dass eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Ausschusses für Jugend und Soziales bei konkreteren Planungen stattfindet.

 


Beschluss:

1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 72 A.1 und der 8. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße Düsterlohe sowie östlich der Straße Bornkamp und die dazu gehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des B-Planes und des F-Planes sowie die dazu gehörenden Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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