Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-422
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 72 A.1 und die 8. FNP-Änderung umfassen den Bereich südlich der Bahnlinie der AKN, nördlich der Düsterlohe und östlich der Straße Bornkamp. Das Gebiet wird in 2-3 Bauabschnitten entwickelt. Ziel ist die Errichtung einer Kita. Die Fläche wird als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 72 A wurde bereits am 12.07.2016 durch die Stadtvertretung Barmstedt gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 26.09.2018 veranlasst und den Trägern öffentlicher Belange Zeit bis zum 22.10.2018 zur Äußerung gegeben. Die Bürgerbeteiligung fand in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 29.10.2018 statt.
Relevante Änderungen wurden in die Unterlagen aufgenommen und befinden sich in den als Anlage beigefügten Abwägungsunterlagen.
Ein schalltechnisches Gutachten wurde beauftragt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Die Ergebnisse des Lärmgutachtens sind abzuwarten und in die Abwägung zu ergänzen.
Das Gebiet liegt in einem archäologischen Interessengebiet. Archäologische Untersuchungen sind notwendig. Auch diese stehen noch aus.
Als weitere Unterlagen liegt ein bodenhygienisches Gutachten vor, aus dem zusammenfassend hervorgeht, dass sich keine Hinweise auf Bodenbelastungen ergeben haben. Maßnahmen bezüglich des anstehenden Bodens sind daher nicht erforderlich. Das Baugrundgutachten ergab, dass ein Versickerungskonzept notwendig ist. Die Versickerung ist derzeit über ein Regenrückhaltebecken geplant. Ein wasserwirtschaftliches Konzept wird erstellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 72 A.1 und der 8. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße Düsterlohe sowie östlich der Straße Bornkamp und die dazu gehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des B-Planesund des F-Planes sowie die dazu gehörenden Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der Begründungen B-Plan und F-Plan
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Abwägungsunterlagen B-Plan und F-Plan
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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