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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2018-475 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Bernd Reimers erläutert den Anwesenden anhand der Vorlage den Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt. Der am 09.03.2016 gefasste Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ wurde in einem vorherigen Schritt aufgehoben, so dass nun ein erneutes Entwurfs- und Auslegungsverfahren durch Beschluss der Gemeindevertretung neu angestossen werden kann. Die einzige Änderung in diesem Verfahren ist die Änderung des textlichen Teils in Ziffer Nummer 3 wie folgt:

 

Bisher: „Höchstzulässige Zahl von Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).

 

Im allgemeinen Wohngebiet sind max. 2 Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig. Bei Doppelhäusern ist je Haushälfte 1 Wohneinheit zulässig.“

 

Neu: „Höchstzulässige Zahl von Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).

 

Bei Doppelhäusern ist je Haushälfte 1 Wohneinheit zulässig.“

 

Die Festsetzung der max. zulässigen Wohneinheiten für Einzelhäuser entfällt damit.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der Dorfstraße“ westlich der Straße Im Hufeisen und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gemäß § 4 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt werden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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