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Auszug - Öffentl.-rechtl. Vertrag über eine Kooperation der James-Krüss-Schule und der Grundschule Bokholt-Hanredder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende geht kurz auf die vorliegende Beschlussvorlage ein und teilt mit, dass der beigefügte Vertragsentwurf von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Schulrat erarbeitet worden ist. Ein derartiger Vertrag ist bisher noch nicht abgeschlossen worden, so dass auf kein Muster zurückgegriffen werden konnte.
Herr Schönfelder begrüßt zu diesem TOP den Bürgermeister der Gemeinde Bokholt-Hanredder, Herrn Eschner, und erteilt diesem das Wort.
Dieser berichtet von der am gestrigen Abend stattgefundenen Sitzung des Schul- und Finanzausschusses der Gemeinde, an dem auch der Schulrat, Herr Doppke, teilgenommen hatte. Der von Barmstedt ausgearbeitete vorliegende Entwurf wurde in einigen Teilen ergänzt
und in Sachen Schulkostenbeiträge geändert. Eine Ausfertigung dieses neuen Entwurfes ist beigefügt.
Der Vorsitzende erläutert die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung in den §§ 1 und 3. Eine Notwendigkeit auf Festlegung der Ergänzungen in § 3 Abs. 2 – 4 in einem Vertrag wird zwar nicht gesehen, da dies bereits nach Abs. 1 geregelt werden kann, die Gemeinde Bokholt-Hanredder möchte die Absätze jedoch als Bestandteil in den öffentl-rechtl. Vetrag aufnehmen. Diesem wird dann zugestimmt.
Über die Änderung des § 4 – Schulkostenbeiträge – wird dann ausführlich diskutiert. Nach Auffassung von Herrn Eschner sollen grundsätzlich Schulkostenbeiträge berechnet werden, da ja auch die Kosten für die Schüler/innen an den jeweiligen Schulen anfallen. Z.Zt. sind 7 Kinder
aus Barmstedt in der Grundschule Bok.-Hanredder, 4 Kinder aus der Gemeinde in Barmstedter Grundschulen untergebracht. Der Schulkostenbeitrg 2008 beträgt 1.054,00 Euro.
Einvernehmlich wird dann jedoch auf Vorschlag des Vorsitzenden folgende Änderung festgelegt:
Erfolgt eine Zuweisung bzw. Austausch von Schülerinnen und Schülern nach § 24 SchulG. innerhalb der beiden Schulstandorte, werden Schulkostenbeiträge nach § 111 SchulG. nur berechnet, wenn diese Maßnahme aufgrund des Elternwillens erfolgt ist.
Sollten also schulische Maßnahmen erfolgen müssen, die eine Umschulung notwendig machen sollten, erfolgt keine Berechnung.
Abschließend wünschen sich alle Beteiligten eine positive Zusammenarbeit.
Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage beigefügten neuen überarbeiteten Entwurf durch den Schul- und Finanzausschuss der Gemeinde Bokholt-Hanredder rückwirkend ab 01.08.2008 zuzustimmen.
Die vom Ausschuss für Kultur, Schule und Sport vorgenommene Änderung in § 4 ( Schul-kostenbeiträge) wird ebenfalls beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ö.-r. Vertrag Bokholt-Hanredder Barmstedt (15 KB) | ![]() |
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