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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-204  

Betreff: Öffentl.-rechtl. Vertrag über eine Kooperation der James-Krüss-Schule und der Grundschule Bokholt-Hanredder
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Erhard Preuß
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt, Am Markt 1: Kommunale Halle geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wegen der Pensionierung des Rektors der Grundschule Bokholt-Hanredder im Sommer 2008 hat das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schl.-Holstein in Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises Pinneberg im Vorwege festgelegt, die Stelle dort aufgrund der

Mindestgrößenverordnung nicht wieder zu besetzen, da die geforderte Mindestanzahl von 80 Schülerinnen und Schülern in Kürze nicht mehr erreicht wird.

Daher wurde die Möglichkeit einer Außenstellenregelung mit der Stadt Barmstedt als Schulträger unter der Leitung der Rektorin der James-Krüss-Schule vorgeschlagen.

Zum Schuljahresbeginn 2008/09 ist die Leitung der Grundschule B.-Hanredder bereits

von Frau Feldmann übernommen worden, die schulischen Gremien beider Schulen wurden

entsprechend beteiligt. Am 08. Oktober 2008 fand auf Einladung des Schulrates die konstituierende Sitzung einer Schulkonferenz beider Schulen  im Bürgerhaus Bokholt-Hanredder statt. Dort waren auch Vertreter der Gemeinde B.-H. und der Stadt Barmstedt

anwesend.

Nach § 60 Abs. 3 SchulG. sollen die beiden Schulen nunmehr organisatorisch verbunden werden. Da die Gründung eines Schulverbandes ausgeschlossen wird, ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Trägerschaft zu schließen.

Danach wird es dann eine Schule mit zwei Standorten geben, das Organisatorische muss geregelt werden.

Ein entsprechender Entwurf ist nach erster Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises Pinneberg erarbeitet worden und liegt dieser Vorlage bei. Da bisher ein derartiger Vertrag

anderweitig noch nicht abgeschlossen wurde, soll dieser Entwurf auch noch vom Ministerium in Kiel geprüft werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises muss dann abschließend diesen öffentl-rechtl. Vertrag noch genehmigen.

Sollten später aus der Praxis heraus sich notwendige Änderungen ergeben, sollte der Vertrag im Einvernehmen der Vertragspartner angepasst werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, den vorliegenden öffentl.-rechtl. Vertrag über eine Kooperation der James-Krüss-Schule und der Grundschule Bok.-Hanredder rückwirkend ab 01.08.2008 zuzustimmen.

Evtl. noch eingehende Änderungen übergeordneter Behörden sind dann entsprechend einzuarbeiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vertragsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bokholt-Hanredder (27 KB) PDF-Dokument (80 KB)    

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