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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Bokel für ein Gebiet nordöstlich der "Bergstrasse", nördlich der Strasse "Zum Felde" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2018-458 B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Bokel für ein Gebiet nordöstlich der "Bergstrasse", nördlich der Strasse "Zum Felde"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Anhand der Vorlage wird den Anwesenden auch für diesen Punkt der Grund für die Aufstellung des B-Planes erläutert. Es handelt sich um das gleiche Plangebiet wie bei der Änderung des F-Planes. Für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Betroffen sind die Flurstücke 24/2, 24/3 und ein rund  3.500 qm großes Teilstück des Flurstückes 508. Die Umrisse des Plangebietes ergeben sich aus dem Lageplan der Vorlage. Planungsziel in diesem Verfahren ist die Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau zur Sicherstellung und Erweiterung des dort ansässigen Betriebes.

 

Herr Hauke Ahsbahs hat gemäß § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nordöstlich der „Bergstraße“ und nördlich der Straße „Zum Felde“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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