Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-458
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Sachverhalt:
Für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Betroffen sind die Flurstücke 24/2, 24/3 und ein rund 3.500 qm großes Teilstück des Flurstückes 508. Die Umrisse des Plangebietes ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplanes des Plangeltungsbereiches. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau zur Sicherstellung des dort ansässigen Betriebes.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO.
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Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nordöstlich der „Bergstraße“ und nördlich der Straße „Zum Felde“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
werden über einen städtebaulichen Vertrag geregelt
Anlage/n:
Lageplan des Geltungsbereiches
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BP06_Bokel_Geltungsbereich_Kataster (252 KB) | |||
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2 | BP06_Bokel_Geltungsbereich_Luftbild (1252 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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