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Auszug - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für ein Gebiet nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert des Anwesenden anhand der Vorlage den Grund für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Betroffen sind wie im B-Planverfahren die Flurstücke 24/2, 24/3 und ein rund 3.500 qm großes Teilstück des Flurstückes 508. Die Umrisse des Plangebietes ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau zur Sicherstellung und Erweiterung des dort ansässigen Betriebes.
Zunächst stellt Herr Hauke Ahsbahs das Vorhaben im einzelnen vor und geht hierbei insbesondere auf die Fläche für den fehlenden Hofplatz, die fehlende Waschhalle, das betriebliche Wohnen und die geplante Werkstatt für die Instandhaltung ein. Anschließend verläßt Herr Ahsbahs den Raum. Die verbliebenen Mitglieder des Aussschusses beraten diese Angelegenheit ausführlich. Die Zu- und Abfahrzeiten sollten nach Ansicht des Ausschusses im B-Plan geregelt werden. Eine 2. Auffahrt sollte ebenfalls in jedem Falle vorgesehen werden.
Herr Hauke Ahsbahs hat gemäß § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Bokel wird für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" die 1. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 4 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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