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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-459  

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für ein Gebiet nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
15.11.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Betroffen sind wie im B-Planverfahren die Flurstücke 24/2, 24/3 und ein rund  3.500 qm großes Teilstück des Flurstückes 508. Die Umrisse des Plangebietes ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplanes des Plangeltungsbereiches. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau zur Sicherstellung des dort ansässigen Betriebes.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO..

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Bokel wird für den Bereich nordöstlich der "Bergstrasse" und nördlich der Strasse "Zum Felde" die 1. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes Gala-Bau.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


werden über einenstädtebaulichen Vertrag geregelt.
 

 

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Anlage/n:


Lageplan des Geltungsbereiches
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung F-Plan Geltungsbereich (258 KB)      

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