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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Sachstand zur Schulkinderbetreuung an Barmstedter Grundschulen  

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2018-345 Sachstand zur Schulkinderbetreuung an Barmstedter Grundschulen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hans-Christian Hansen trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport in seiner Sitzung am 20.11.17 die Verwaltung beauftragt hat, ein tragfähiges Konzept für die Schulkinderbetreuung an den Barmstedter Grundschulen zu erarbeiten. Herr Hansen stellt den bisherigen Werdegang dar und geht bei seinen Ausführungen auf die räumliche Situation, den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, die Mittagsverpflegung und den weiteren Zeitplan ein. Die Verwaltung prüft derzeit die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Betreuung an einen professionellen Träger. Der Zeitplan sieht vor, das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Schule und Sport in der nächsten Sitzung am 13.11.18 vorzulegen. Die Verwaltung könnte dann mit Vorbereitung einer Vergabe an einen professionellen Träger beauftragt werden. 

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht den Schulvereinen an der Gottfried-Semper- und an der James-Krüss-Schule Anerkennung für die Betreuung der Schulkinder aus. Für die weitere Konzeptentwicklung bitten die Ausschussmitglieder folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

- es sollte weiterhin an einer gemeinsamen Lösung im engen Austausch miteinander gearbeitet werden,

- die räumliche Situation an beiden Schulstandorten soll bei der Konzepterstellung Berücksichtigung finden,

- es sollte sich nicht zwangsläufig darauf festgelegt werden, dass ein gemeinsamer Träger an beiden Standorten das Ergebnis der Konzeptentwicklung sein muss,

- eine Vereinheitlichung der Betreuungszeiten und der Beiträge ist wünschenswert, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden.

 


 


 

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