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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-345  

Betreff: Sachstand zur Schulkinderbetreuung an Barmstedter Grundschulen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Kenntnisnahme
10.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 die Verwaltung beauftragt, ein tragfähiges Konzept zur Schulkinderbetreuung an der James-Krüss-Schule und der Gottfried-Semper-Schule zu entwickeln.

 

Seitdem haben mehrere Gespräche mit Vertretern beider Grundschulen, der jeweiligen Schulvereine, die zurzeit Träger der Betreuung sind, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport und der Verwaltung stattgefunden. Um in der Konzeptentwicklung voranzuschreiten, wurden zunächst von allen Beteiligten die vorliegenden Daten und Fakten zusammenzutragen und dargestellt.

 

Im nächsten Schritt wurde eine umfassende Bedarfsermittlung durchgeführt, um die Wünsche und Bedürfnisse der Familien aus Barmstedt und Umgebung besser kennen zu lernen. Es wurde gemeinsam ein vierseitiger Fragebogen entwickelt, der mit Schreiben vom 09. April 2018 an alle Erziehungsberechtigten der Jahrgänge 2009 bis 2014 versandt wurde, die im Einzugsgebiet der beiden Grundschulen leben. Die Rücklaufquote betrug 33 %. Die Ergebnisse werden als Grundlage für die weitere Konzeptentwicklung verwendet. 

 

Für das laufende Schuljahr 2018/2019 ist die Betreuung an der Gottfried-Semper-Schule gesichert. An der James-Krüss-Schule lagen 10 – 12 Anmeldungen vor, für die kein Betreuungsplatz für das laufende Schuljahr zur Verfügung stand. In enger Absprache mit der Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Schule und dem Freundeskreis der James-Krüss-Schule konnten Umstände für eine kurzfristige Problemlösung herbeigeführt werden, sodass der Vorstand des Freundeskreises sich bereiterklärt hat, die Vorraussetzungen für die Aufnahme der zusätzlichen Kinder zu schaffen. So konnte ein Raum, der bisher lediglich zeitweise von der Betreuung genutzt wurde, dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wurde die Unterstützung bei der Ausstattung dieses Raumes durch die Verwaltung zugesichert und die Nutzbarkeit der Küche für die Betreuung gewährleistet.

 

In einem weiteren Planungstreffen wurde dann von allen Beteiligten nochmals verdeutlicht, dass die Unterschiede in dem Umfang und der Art der Betreuung zweier ehrenamtlicher Betreuungskreise eine Vereinheitlichung erforderlich macht. Zudem stößt die Auslastung der ehrenamtlich tätigen Personen bereits jetzt an die Grenzen des Machbaren, sodass die Hinzuziehung eines professionellen Trägers von allen Beteiligten befürwortet wird.

 

Die Verwaltung prüft daher zurzeit die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Schulkinderbetreuung an einen professionellen Träger. Der Zeitplan sieht vor, das Ergebnis in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 13.11.2018 vorzustellen, um über die Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung einer Vergabe der Schulkinderbetreuung beraten und beschließen zu lassen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

Für die Vergabe eines Auftrages an einen professionellen Träger ist die Stadtvertretung Barmstedt zuständig.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine
 

 

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