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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Zukünftiger Betrieb der Abwasseranlagen  

Öffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2008-212 Zukünftiger Betrieb der Abwasseranlagen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred FreyermuthAktenzeichen:0
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es folgten Fragen zum künftigen Betrieb der Abwasseranlagen:

Es folgten Fragen zum künftigen Betrieb der Abwasseranlagen:

 

Herr Perner: Die Gebührenanbebung im Abwasserbereich, welche durch die geplanten Investitionsmaßnahmen und die bald aufgebrauchten Gebühren-überschüsse ansteht, sollte in einem Rundschreiben erklärt werden. Es muss deutlich werden, dass die anstehende Gebührenerhebung nicht mit der eventuellen Verlagerung des Abwasserbereiches zum Abwasserzweckverband in Verbindung steht.

Herr Freyermuth: Ja, die Gebühren werden steigen. Eine Information der Bürger ist sinnvoll.

 

Herr Brabandt: Wird den Mitgliedern des Werkausschusses eine Abschluss- bzw. Übertragungsbilanz vorgelegt? Aus finanziellen Aspekten ist im Werkausschuss darüber zu diskutieren.

Herr Freyermuth: Das Eigenkapital der Stadt hängt nicht von der Übertragungsbilanz ab. Das vorhandene Eigenkapital ist der Höhe nach bekannt bleibt somit unverändert. Die Abschluss- bzw. Übertragungsbilanz wird vorgelegt.

 

Herr Rode: Wie erfolgt die Gebührenanpassung nach der Verlagerung des Abwasserbereiches zum Abwasserzweckverband?

Herr Freyermuth: Gem. § 12 des vorliegenden Vertragsentwurfes obliegt die Gebührenkalkulation und Festsetzung von Anschluss- und Benutzungsgebühren dem AZV. Die dafür erforderlichen Beschlüsse können jedoch nicht gegen die Stimme des Stadtvertreters gefasst werden.

 

Herr Perner: Mit welcher Vorlaufzeit kann bei Informationen über die geplante Veränderungen der Abwassergebühren gerechnet werden?

Herr Altenwerth: In der Regel spielt sich ein Turnus von 2 Jahren Vorlaufzeit ein. Ausnahme stellen dringende Investitionsmaßnahmen dar.

 

Des Weitern erklärt sich Herr Rennekamp mit Punkt 8 des Vertrages einverstanden.

 

Herr Freyermuth betont, die jederzeit kurzfristige Kündigungsmöglichkeit des Vertrages. Zudem gibt er an, dass der Vertrag, welcher die Betreuung der Debitorenbuchhaltung regelt, bis zum Beschluss durch die Stadtvertretung aufgesetzt wird.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den vom AZV und den Stadtwerken ausgearbeiteten Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Ortsentwässerung ratifizieren zu lassen und den Fachbereichsleiter Abwasser in den Stellenplan der Stadt Barmstedt aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 7             

Nein- Stimmen: 1             

Enthaltungen: 1             

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