Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-212
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Sachverhalt:
Über die Möglichkeiten zur Übertragung des Abwasserbetriebes wurde in mehreren Sitzungen diskutiert. Aus Bilanzierungsgründen ist eine Übertragung der Aufgabe jeweils zum Jahreswechsel sinnvoll, unterjährig nicht. Wenn die politische Entscheidungsfindung bis zum Tag dieser Sitzung abgeschlossen ist, kann hier der Beschlussvorschlag für die letzte Stadtvertretersitzung dieses Jahres getroffen werden.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Werkleitung hat die Diskussion angeregt und sieht bis dato keine wesentlichen Gründe, die gegen eine Übertragung sprechen. Eine Übertragung der Aufgabe zum Jahreswechsel 2009 würde den weiteren Ausbau des externen Energiegeschäftes in 2009 ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, den vom AZV und den Stadtwerken ausgearbeiteten Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Ortsentwässerung (nicht) ratifizieren zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung. Die erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wurden angesprochen.
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