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Auszug - 1. Änderung des B-Planes Nr. 70 "Küsterkamp" der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Marktstraße / Am Markt", sowie westlich der Straße "Küsterkamp" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschusvorsitzende berichtet über die geplante Entwicklung und die Vorstellungen des Investors. Danach soll ein höheres Gebäude als zur Zeit entstehen und die Baulinien verändert werden.
Dafür müsste die max. Firsthöhe neu festgesetzt werden und es soll eine Geschossigkeit von mindestens 2 Vollgeschossen festgesetzt werden.
Herr Dieckmann ergänzt, dass die wesentlichen Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan eine GRZ von 1,0 zulassen und das Baulinien festgesetzt sind, die auch im Sinne der Stadt (Einmündung Küsterkamp) geändert werden sollten.
Herr Axel Schmidt berichtet über die bisherigen intensiven Diskussionen über eine 3-Geschossigkeit wie bei der Apotheke oder über ein 2-geschossiges Gebäude mit einem Verbrauchermarkt. Die Firsthöhe sollte genau festgelegt werden und der Baukörper soll sich städtebaulich anpassen. Zur objektiven Beurteilung der Vorstellungen des Investors sollte ein einfaches Modell der Planung mit Aufnahme der näheren Umgebung vorgestellt werden (Styropormodell). Das findet die Zustimmung des Ausschusses.
Nach weiterer Beratung ergeht folgender Beschluss als Empfehlung für die Stadtvertretung:
Beschluss:
1. Für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Barmstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung einer Mindestgeschosszahl sowie einer maximalen Firsthöhe
Festlegung einer Umfahrung des Gebäudekomplexes
Änderung der Baulinien
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
5. Der Bebauungsplan soll im Sinne des § 13a BauGB als Innenbereichsfläche entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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