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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-335  

Betreff: 1. Änderung des B-Planes Nr. 70 "Küsterkamp" der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Marktstraße / Am Markt", sowie westlich der Straße "Küsterkamp"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 70 wurde am 20.04.2010 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Schwerpunkt war die städtebauliche Ordnung im Bereich Küsterkamp, mit der Umfahrung des damaligen REWE-Marktes und die Ansiedlung der ALDI/REWE-Märkte,

sicherzustellen. Festgesetzt wurde ein Misch-Kern-Gebiet mit der Grundflächenzahl 1,0

und einer maximalen Ausbaumöglichkeit von 2 Vollgeschossen. Die Teilfläche, die neu überplant werden sollte, ist im westlichen Bereich des Küsterkampes und im südlichen

Bereich der Marktstraße (ehemaliger REWE-Markt). Die Fläche wurde zwischenzeitlich durch einen Investor aufgekauft, der bereits einige Ideen entwickelt hat. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass auf der Fläche auch ein großflächiger Einzelhandel in einge-schossiger Bauweise zulässig wäre. Dies wäre aus Sicht der Verwaltung für das

städtbauliche Gesamtbild des Ortskernes bzw. des Marktplatzes eine fatale Entwicklung.

Ferner wäre darüber nachzudenken, die Anzahl der zulässigen Geschosse auf drei zu

erweitern bzw. eine maximale Firsthöhe festzusetzen. Die vorhandenen Baulinien könnten

zu Gunsten einer verbesserten Einfahrt des Küsterkampes zurückgesetzt werden. Die in den Bebauungsplänen 59 und 70 geplante Umfahrung sollte aufgrund den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung

kann durch das Kinder- und Jugendforum erfolgen

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung..

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Barmstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Festsetzung einer Mindestgeschosszahl sowie einer maximalen Firsthöhe

Festlegung einer Umfahrung des Gebäudekomplexes

Änderung der Baulinien

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


5. Der Bebauungsplan soll im Sinne des § 13a BauGB als Innenbereichsfläche entwickelt werden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten sind in Hinblick auf eine mögliche Beteiligung des Investors noch nicht festgelegt

 

 

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Anlage/n:


Auszug B-Pläne 59/70

Plangebiet
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 70 u. 59 Plan Montage (891 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 70 1. Änderung Küsterkamp Plangebiet (594 KB)      

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