Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-335
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 70 wurde am 20.04.2010 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Schwerpunkt war die städtebauliche Ordnung im Bereich Küsterkamp, mit der Umfahrung des damaligen REWE-Marktes und die Ansiedlung der ALDI/REWE-Märkte,
sicherzustellen. Festgesetzt wurde ein Misch-Kern-Gebiet mit der Grundflächenzahl 1,0
und einer maximalen Ausbaumöglichkeit von 2 Vollgeschossen. Die Teilfläche, die neu überplant werden sollte, ist im westlichen Bereich des Küsterkampes und im südlichen
Bereich der Marktstraße (ehemaliger REWE-Markt). Die Fläche wurde zwischenzeitlich durch einen Investor aufgekauft, der bereits einige Ideen entwickelt hat. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass auf der Fläche auch ein großflächiger Einzelhandel in einge-schossiger Bauweise zulässig wäre. Dies wäre aus Sicht der Verwaltung für das
städtbauliche Gesamtbild des Ortskernes bzw. des Marktplatzes eine fatale Entwicklung.
Ferner wäre darüber nachzudenken, die Anzahl der zulässigen Geschosse auf drei zu
erweitern bzw. eine maximale Firsthöhe festzusetzen. Die vorhandenen Baulinien könnten
zu Gunsten einer verbesserten Einfahrt des Küsterkampes zurückgesetzt werden. Die in den Bebauungsplänen 59 und 70 geplante Umfahrung sollte aufgrund den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung
kann durch das Kinder- und Jugendforum erfolgen
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Barmstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung einer Mindestgeschosszahl sowie einer maximalen Firsthöhe
Festlegung einer Umfahrung des Gebäudekomplexes
Änderung der Baulinien
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
5. Der Bebauungsplan soll im Sinne des § 13a BauGB als Innenbereichsfläche entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten sind in Hinblick auf eine mögliche Beteiligung des Investors noch nicht festgelegt
Anlage/n:
Auszug B-Pläne 59/70
Plangebiet
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | B-Plan 70 u. 59 Plan Montage (891 KB) | |||
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2 | B-Plan 70 1. Änderung Küsterkamp Plangebiet (594 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76