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Auszug - Mitteilung über die Anpassung der Kindergartenbeiträge ab 01.08.2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur Vorlage wird berichtet, dass die Elternbeiträge grundsätzlich durch den Kreis Pinneberg ermittelt werden. Sie orientieren sich an den Verbraucherpreisindexes. Grundsätzlich müsste eine Bestätigung der Beiträge durch die Stadt Barmstedt erfolgen. Es gibt jedoch aus dem Jahr 1995 einen Grundsatzbeschluss, der besagt, dass sich die Entwicklung der Beiträge an den Vorgaben des Kreises orientiert, es sei denn, dass ein anderer Beschluss gefasst wird.
Die Beiträge werden im Kitajahr 2018/2019 entsprechend der Vorgaben des Kreises übernommen.
Herr Welk stellt aus Sicht der Ball klar, dass Eltern grundsätzlich von Kitagebühren befreit werden sollten. Über dieses Thema wird man sich künftig noch austauschen müssen.
Des Weiteren hat der Kreis Pinneberg beschlossen, den Einkommenseinsatz im Rahmen der Sozialstaffel von 60 % auf 50 % zu senken.
Beschluss:
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag, über den entsprechend abgestimmt wird:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung zu beschließen, die Änderung des Kreises Pinneberg zu übernehmen, dass für die Berechnung der Sozialstaffel vom Einkommensüberhang zukünftig 50 % statt 60% für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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