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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2018-120 Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr O.Schmidt verweist auf die Beratung im Bauausschuss und bittet gemäß Empfehlung des Bauausschusses beraten und beschließen zu lassen.

 


Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet und Kindertagesstätte

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

4

Enthaltungen:

3

 

 

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