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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 b BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr O.Schmidt verweist auf die Beratung im Bauausschuss und bittet gemäß Empfehlung des Bauausschusses beraten und beschließen zu lassen.
Beschluss:
- Für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet und Kindertagesstätte
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 3 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76