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Vorlage - VO/2018-120
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Sachverhalt:
Für das Plangebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und der Errichtung einer Kindertagesstätte getroffen werden.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 5.500 qm und ist im anliegenden Lageplan markiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO können betroffen sein..
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziel verfolgt: Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet und Kindertagesstätte
- Der Ausfestellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB soll schrifltich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen..
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Lageplan des Plangebietes
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1 | 078 B-Plan Steinmoor Lageplan (1462 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76