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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erhebung von Straßenbaubeiträgen  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2018-105 Erhebung von Straßenbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert die Fragestellung aus dem Hauptausschuss. Die Antworten sind in der Vorlage aufgeführt. Weitere Fragen der CDU-Fraktion mit den dazugehörigen Antworten sind dieser Niederschrift beigefügt.

Herr Knaak merkt an, dass abgeschlossene Maßnahmen (erfolgte Abnahme) abgerechnet werden können. Im Zeitpunkt des Erlasses von Bescheiden muss eine Satzung vorhanden sein. Eine rückwirkende Aufhebung könnte daher problematisch sein.

 

Herr Schönfelder erklärt für die FWB-Fraktion, dass er bereits zu den Haushaltsberatungen für 2018  Ende 2017 auf die Problematik der Straßenausbaubeiträge hingewiesen hat. Er ist der Meinung, dass das Land die Angelegenheit mit der Möglichkeit zum Verzicht auf die Kommunen abgewälzt hat. Er hält Ausbaubeiträge nicht mehr für zeitgemäß und höchst ungerecht. Die FWB halte vor und nach der Kommunalwahl daran fest, die Beiträge abzuschaffen und keine Kompensation durch z.B. eine Erhöhung der Grundsteuer zulasten der Bürger/innen durchzuführen. Er erwartet eine deutliche Kostenbeteiligung des Landes.

Er schlägt vor, eine Abstimmung durch die neue Stadtvertretung durchzuführen. Eine Abstimmung heute könnte bei wechselnder Mehrheit ggf. zurückgenommen werden und zu Verwirrung und Unstimmigkeiten bei Bürgerinnen und Bürgern führen.

Derzeit wäre keine Straße betroffen, die in der Zwischenzeit fertiggestellt wird.

Die Verwaltung wird gebeten, zu ermitteln, ob und ggf. bei welchen Straßen im Zeitraum seit 26.1.18 Schlussabnahmen stattgefunden haben.

 

Herr Johanssen –CDU-Fraktion- erklärt, dass auch seine Fraktion keine Straßenausbaubeiträge mehr will. Die berechneten Einnahmeverluste müssen jedoch kompensiert werden. Eine Möglichkeit wäre die Erhöhung der Grundsteuer B, die alle bezahlen und bei einer Erhöhung des Hebesatzes von 390 auf 450 v.H. zu  einer maßvollen Mehrbelastung aller führen würde (in seinem Beispiel rd. 90 Euro jährlich). Hier könnte man jedoch nicht die Anwohner ausnehmen, die bereits zu Anliegerbeiträgen herangezogen wurden. Eine andere Möglichkeit wäre das Erheben wiederkehrender Beiträge, die eine hohe einmalige Zahlung ersetzen würden. Hier könnte man die bereits mit Ausbaubeiträgen belasteten Grundstücke ausnehmen.

Die erste Variante wäre ohne großen Verwaltungsaufwand durchführbar während man bei der zweiten Variante erhebliche Mehrarbeit in der Verwaltung verursachen würde.

Er hält einen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge ohne Kompensation für unseriös.

 

Er stellt für die CDU-Fraktion folgenden Antrag:

Die CDU beantragt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der jetzigen Form. Die Abschaffung soll zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, bei dem die Gegenfinanzierung ganz oder überwiegend sichergestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür Möglichkeiten einer solchen Gegenfinanzierung vorzulegen.

 

Herr Hansen erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge von allen gewollt ist. Die Zusammenarbeit mit dem azv und den Stadtwerken hat sich bewährt. Für 2018 wurden bereits Projekte beschlossen.  Eine Gegenfinanzierung der fehlenden 500.000 Euro muss genannt werden. Er erwartet von der Landesregierung, dass die Kosten vom Land getragen werden und ein entsprechend gerechter Finanzausgleich ab 2022 gelten wird. Eine Änderung der Grundsteuer B zur Finanzierung wird abgelehnt.

 

Er würde den Antrag der CDU unterstützen, wenn die Gegenfinanzierung nicht überwiegend sondern ganz gesichert ist.

 

Herr Jessen erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt werde.

 

Herr Welk –BALL- erklärt, dass die BALL in der letzten Sitzung den Antrag auf den Verzicht eingebracht hatte, der modifiziert von der FWB übernommen worden war.  Auch er hält die Belastung der Einzelnen für nicht vertretbar. Die Energie- und KFZ-Steuern sollten für den Straßenbau eingesetzt werden. Die Fraktion wird ihren Antrag in der Stadtvertretung am 24.4.18 erneut einbringen.

 

Herr Maier erläutert, dass die jetzt bereits geflossenen Strukturmittel im Verwaltungshaushalt zu verbuchen sind, was bedeuten könnte, dass sie nicht für investive Maßnahmen genutzt werden können sondern für Zins- und Tilgungslasten für aufzunehmende Kredite.

Zu bedenken wäre ferner, dass diese Leistungen auf die Fehlbedarfszuweisungen angerechnet werden könnten. Eine Anhebung der Grundsteuern würde sich vermutlich negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen auswirken.

 

Herr Behrens hält es angesichts dieser vielen Zusammenhänge für schwierig eine komplette Gegenfinanzierung berechnen zu können. Er merkt an, dass der Bund in den sechziger Jahren beschlossen hatte, 50% des Aufkommens der Mineralölsteuer  in den Straßenbau zu investieren. Dies wird bei weitem nicht erreicht.

 

Ab 2021 wird über den Finanzausgleich eine Gegenfinanzierung fehlender Einnahmen erfolgen. Fraglich ist, ob man für die bis dahin geplanten Maßnahmen die Grundsteuer befristet anhebt oder Maßnahmen zurückstellen könnte.

 

Herr Knaak erklärt, dass im Februar 18 Bescheide zu Straßenausbaubeiträgen im Bereich der Marktstraße erstellt wurden. Diese wurden Ende März rechtskräftig. Vier wurden wegen Widerspruchs nicht rechtskräftig. Fraglich ist, ob diese vier aufgrund geänderter Rechtslage evtl. bessergestellt würden als alle anderen veranlagten Parteien.

 

Herr Gottschalk stellt zusammenfassend fest, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befürwortet wird; die Gegenfinanzierung durch den Beschlussvorschlag der CDU jedoch über eine anderweitige Belastung der Bürger nicht ausgeschlossen wird.

 

Herr Hansen erklärt daraufhin, dass  er eine Gegenfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein erwarte. Fraglich wäre, ob in den jetzigen Straßenausbauplanungen eine Pause eingelegt werden könnte. Herr Dieckmann erklärt, dass die Sanierungen durch den azv und die Stadtwerke auch ohne Straßensanierung durchgeführt werden könnten. Eine spätere Sanierung des Straßenbelages würde dann aber entsprechend teurer.

 

Herr Saß warnt davor, die Kosten mit Krediten zu Lasten der Zukunft zu finanzieren.

 

Herr Schönfelder kritisiert den Vorschlag der CDU die Abschaffung auf einen nicht konkret festgelegten Zeitpunkt zu legen. Er sieht damit die Gefahr des Hinausschiebens von Maßnahmen, da sich die Bürger/innen gegen diese wehren würden.

 

Herr Bürgervorsteher Kahns gibt zu bedenken, dass eine neue Regelung rechtlich sauber abgehandelt werden sollte. Fraglich ist, ob eine Satzung gänzlich aufgehoben werden kann oder nur auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen verzichtet wird.

 

Herr Johannsen stellt fest, dass derzeit kein zeitlicher Druck besteht. Der Antrag kann in die nächste Legislatur geschoben werden. Er zieht den Antrag der CDU zurück.

 

(Hinweis der Verwaltung zur Frage der Abnahme von Maßnahmen:

Auf die Anfrage der FWB-Fraktion vom 13.02.2018 zu den Daten der

Schlussabnahmen bei den letzten durchgeführten Straßenbaumaß-

nahmen wurde folgendes festgestellt:

 

Die Schlussabnahme für den Weidkamp fand am 21.12.2017  und für die

Gebrüderstraße am 11.01.2018 statt.)

 

Herr Gottschalk formuliert den neuen Beschlussvorschlag.

 

 

 


Beschluss:

Eine Beschlussfassung zur Aufhebung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen soll erst nach der Kommunalwahl am 6.5.2018 erfolgen.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fragen CDU Ausbaubeiträge (1217 KB)      

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