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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-105  

Betreff: Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 13.02.2018 hat der Hauptausschuss beschlossen, die Verwaltung möge die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge prüfen. Weiterhin sollen die Fragen des FWB-Antrages vom 13.02.2018 geklärt bzw. Alternativen zur Beitragserhebung ermittelt und Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht werden.

 

A) Über die rechtlichen Auswirkungen liegt eine vom SHGT Kreisverband Ostholstein beauftragte Stellungnahme von Prof. Dr. Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vor. Auf den Seiten 3 – 11 werden dort die rechtlichen Varianten eines Beitragsverzichtes beleuchtet.

 

Favorisiert wird in dieser Stellungnahme nicht die Aufhebung, sondern die Anpassung der Satzung mit dem Hinweis, dass ab einem bestimmten Datum keine Beitragspflichten mehr entstehen. Siehe Seite 5 b). Damit wird gewährleistet, dass bereits entstandene Beitragspflichten, die bisher nicht abgerechnet worden sind, noch erhoben werden können.

 

B) Zu den finanziellen Auswirkungen und für Vorschläge zur Gegenfinanzierung enthält die Stellungnahme auf den Seiten 11 – 30 verschiedene Alternativen.

 

Durch einen Verzicht auf die Beitragserhebung werden derzeit durchschnittlich jährlich ca. 500.000,- € die nicht über Beiträge eingefordert werden, auf anderem Wege zu finanzieren sein.

 

Bei einer rückwirkenden Aufhebung entfallen auch Haushaltsreste in Höhe von ca.

372.000,- € für die noch nicht abrechenbaren Straßenbaumaßnahmen Weidkamp und Gebrüderstraße.

 

Im Haushalt noch nicht abgebildet sind die Maßnahmen der Landes- und Kreisstraße, bei denen nur Straßenentwässerung, sowie Geh-  und Radwege abgerechnet werden. Für die Landesstraße werden ca. 30.000,- € und für die Kreisstraße ca.150.000,- € als anzufordernde Beiträge geschätzt. Diese Maßnahmen sind aktuell noch nicht abrechenbar und würden daher bei einer rückwirkenden Aufhebung ebenfalls entfallen.

 

Bei rückwirkender Aufhebung zum 26.01.2018 ist auch mit Anfechtungen der Bescheide für die am 20.02.2018 abgerechnete Marktstraße zu rechnen.

 

Die zurzeit gute Wirtschaftslage bewirkt eine erhöhte Bautätigkeit, einen erhöhten Bedarf an Tiefbaufirmen  und damit ein stetiges Ansteigen der Straßenbaukosten. Im Beispiel Erlengrund sind die Kosten für den Straßenausbau von der Planung 2015 bis zur Ausführung 2017 um ca. 200.000,- € gestiegen.

 

Zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft wird die selbständige Fördersäule des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) für Infrastrukturmaßnahmen durch das Land in Höhe von 15 Mio. Euro in den Jahren 2018 – 2020 aufgestockt. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration arbeitet an einem Erlass, der auch das Thema Finanzierungsausgleich betrifft. Dieser Erlass soll nach Auskunft des Ministeriums Ende April 2018 vorliegen. Im Vorwege erteilte das Ministerium auf Anfrage inoffiziell folgendes mit:

 

„Die Auszahlung soll jedes Jahr zum 01.04. über die Kreisverwaltungen erfolgen. Als Verteilerschlüssel dient die Einwohnerzahl der Kommune mit Stichtag 31.03. des Vorjahres. Für Barmstedt entspricht das voraussichtlich einer Summe von ca. 72.000,- € pro Jahr.“

 

Mit diesem Betrag sollen Infrastrukturmaßnahmen – also nicht nur Straßenbau -  zumindest durch Gegenfinanzierung der Zins- und Tilgungsleistungen ermöglicht werden. Von 72.000,- € könnten Kredite in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro finanziert werden (bei angenommener 25-jähriger Tilgung und 2 % Zinsen). Im Wege einer Kreditfinanzierung würden damit in 2018 sowohl der Wegfall der Beitragserhebung für zwei Straßenbaumaßnahmen, als auch die Haushaltsreste aus 2017 ausgeglichen werden. Ab 2019 werden diese Mittel dann aber nicht mehr für eine Kreditfinanzierung weiteren Straßen ausreichen.

 

Ferner ist das Thema Ausgleich der Kommunen für Straßenbaumaßnahmen auch auf der Agenda des bis zum 31.12.2020 neu zu regelnden Fianzausgleichgesetzes. In welcher Art hier ein Ausgleich erfolgen kann ist nicht bekannt.

 

C) Alternativen zur Beitragserhebung werden auf den Seiten 30 – 34 dargestellt.

 

Für die Stadt einfach umsetzbar wäre das auf Seite 31 unter a) vorgestellte Modell der Ratenzahlung. Viele Beitragsschuldner empören sich über den zurzeit bestehenden Zwang, den Beitrag innerhalb von 4 Wochen zahlen zu müssen.

 

Auch die Einführung wiederkehrender Beiträge wäre denkbar. Eine ausführliche Ausarbeitung zum Thema würde mehrere Seiten in Anspruch nehmen. Hier erfolgt eine Kurzform.

 

Das Stadtgebiet ist in Quartiere mit gleicher verkehrlicher Bedeutung aufzuteilen. Dabei wird innerhalb eines Quartieres die Zuordnung zu Anlieger-, Haupterschliessungs- oder Hauptverkehrsstraßen mit der entsprechenden Abstufung der Beiträge (zur Zeit. 25/50/75 %) festgelegt. Innerhalb der Quartiere können dann von den Anliegern regelmäßig Beiträge erhoben werden. Im Vorwege ist für die Berechnung und Bescheiderteilung jedes Einzelne Grundstück in Barmstedt aufzunehmen und beitragsrechtlich zu bewerten.

 

Bei diesem Modell sind die Ausgaben für den Bürger planbar, seitens der Verwaltung wird der Aufwand wegen der regelmäßigen Flächenermittlung und jährlichen Bescheiderteilung erheblich erhöht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beratung über die Straßenbaubei-tragssatzung bis zur Vorlage des erwähnten Erlasses zu verschieben.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Können erst nach Vorlage des Erlasses benannt werden.
 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme Prof. Dr. Arndt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018_01_24 Stellungnahme Prof. Dr. Arndt zur Aufhebung Beitragserhebungspflicht Straßenausbau (1855 KB)      

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