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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Widmung einer Teilfläche "Düsterlohe"  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2018-068 Widmung einer Teilfläche "Düsterlohe"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lohrer, Kathrin
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr O.Schmidt verweist auf die Beratung im Bauausschuss und bittet gemäß Empfehlung des Bauausschusses beraten und beschließen zu lassen.

 

Herr Busse erkundigt sich, ob sich die Straße im Eigentum der Stadt Barmstedt befindet. Herr Dieckmann antwortet, dass die Straße zum Stadteigentum gehört.

 

 


Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zurzeit geltenden Fassung, werden folgende Straßen und Wege der Stadt Barmstedt wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1. Als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 3. a) StrWG (Ortsstraßen)

 

Straßenbezeichnung:

 

Flur:

Gemarkung:

Flurstücke:

Düsterlohe

01

Barmstedt

113/2,

 34/3,

113/3

800/30

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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