Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-068
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 B -Düsterlohe ist festgestellt worden, dass die Straße nur in Teilabschnitten gewidmet ist. Die noch nicht gewidmeten Straßenflächen sind auf dem beigefügtem Lageplan dargestellt und müssen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zurzeit geltenden Fassung, werden folgende Straßen und Wege der Stadt Barmstedt wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 3. a) StrWG (Ortsstraßen)
Straßenbezeichnung:
| Flur: | Gemarkung: | Flurstücke: |
Düsterlohe | 01 | Barmstedt | 113/2, 34/3, 113/3 800/30 |
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: 1 Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Düsterlohe Widmung (442 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de