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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Errichtungs-, Betriebs- und Raumkonzept für die zu errichtende Kindertagesstätte  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2018-091 Errichtungs-, Betriebs- und Raumkonzept für die zu errichtende Kindertagesstätte
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Herrmann führt aus, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Vorlage gegeben hat, die von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen wurde und bittet um entsprechende Stellungnahmen hierzu.

 

Herr Schmidt führt als erstes aus, dass das als Anlage zur Verfügung gestellte Raumkonzept für eine Kindertagesstätte schlüssig erscheint.

 

Frau Quoirin-Nebel fragt nach, ob es tatsächlich an dem sei, dass Träger ein Klagerecht haben, wenn eine Kommune eine Kita eigenverantwortlich baut und betreibt. Diese Mögllichkeit besteht, Frau Renner (Kita-Leitunge) gibt eine kurze Ausführung zum Subsidiaritätsprinzip.

 

Herr Schönfelder führt aus, dass die Stadt bereits mehrere Kitas finanziert hat, diese jedoch im Eigentum der Träger stehen. Bei einer weiteren Kita sollte der Stadt die Kita gehören, da sie diese auch bezahlt. Sofern der Kitabetrieb durch den beauftragten Träger nicht gefällt, besteht die Möglichkeit sich einen anderen Betreiber zu suchen. In den bisherigen Kitamodellen ist man durch die Gebäude zwangsweise an die jeweiligen Träger gebunden. Dieser Auffassung schließt sich Frau Bremer-Wilms grundsätzlich an.

 

Aus Sicht von Herrn Schmidt sollte der Bau sowie der Betrieb der Kita durch einen fremden Träger erfolgen. Gerade in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es mit städtischen Neubauten immer wieder Probleme gab. Die Errichtungen wurden jeweils teurer als geplant und Bauzeiten haben sich immer wieder verlängert. Sofern ein Träger die Kita baut, ist dieser auch mit der Instandhaltung direkt betraut.

 

Herr Kuberzig erzählt von den Planungen der Stadt Quickborn, einen mobilen Kindergarten zu bauen. Hierzu führt Herr Dieckmann aus, dass diese Art der Bauweise nicht mit den heutigen Standards gerade im Bezug auf den Energieverbrauch vereinbar ist.

 

Bezüglich der Grundstückswahl teilt Herr Schmidt mit, dass die CDU Fraktion einen Antrag für den heutigen Ausschuss für Jugend und Soziales sowie für die Stadtvertretung am 24.04.2018 stellt, den Beschluss zur Standortwahl vom 10.10.2017 aufzuheben und als neuen Standort die Fläche am Steinmoor / Lutzhorner Landstraße festzulegen. Der Antrag wird an die Verwaltung übergeben. Der Antrag wird dem Protokoll beigefügt.

Es besteht Einigkeit darüber, dass über diesen Beschluss heute nicht abgestimmt werden kann. Dies ist Aufgabe der Stadtvertretung.

 

Anschließend erfolgt eine rege Diskussion über die Standortfrage. Herr Kuberzig fordert ein, dass im B-Plan 72B gemäß des Beschlusses schnellstmöglich mit dem Bau der Kita begonnen werden soll. Sofern der Platz nicht ausreicht, könnte noch ein weiteres Grundstück herangezogen werden.

Frau Boretzki fragt nach den Hinderungsgründen bezüglich der Fläche beim Kreisjungendring. Hierzu erläutert Herr Dieckmann, dass es vertragliche Hinderungsgründe gibt, die nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden können. Er bietet jedoch an, hierüber in einer nichtöffentlichen Sitzung bzw. in einem persönlichen Gespräch zu berichten.

 

Herr Dieckmann berichtet auf Nachfrage, dass das Bauleitplanverfahren für die Fläche Steinmoor / Lutzhorner Landstraße ca. ein Jahr in Anspruch nehmen würde. Die F-Planänderung sowie die B-Planaufstellung könnten im Parallelverfahren erfolgen. Bei der nächsten Bauausschusssitzung könnte die Standortfrage geklärt werden, so dass ggf. die Stadtvertretung die Aufstellungsbeschlüsse für die F-Planänderung und den B-Plan fassen könnte.

 

In der weiteren Diskussion werden einzelne Standpunkte für die jeweils möglichen Standorte rege diskutiert. Da die Standortfrage auch von der Größe der Kita abhängt, wird die Gruppenstäke der Kita aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen.

 

Herr Jessen stellt fest, dass die Standortfrage heute nicht einhellig gekärt werden kann. Daraufhin bitte Frau Herrmann um Abstimmung über den nachfolgenden Beschluss.

 


Beschluss:

Es wird


1. eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit eines Baus und Betriebes durch die Stadt, und bei positiver Bescheidung, in der Folge die Errichtung einer Kindertagesstätte (Variante Nr. 1) durch die Stadt Barmstedt, beschlossen. Der Betrieb der Kindertagesstätte erfolgt durch die Stadt Barmstedt. Das beigefügte Raumkonzept ist bei der Errichtung und dem Betrieb zu berücksichtigen.

 

2. eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Baus durch die Stadt, und bei positiver Bescheidung, in der Folge die Errichtung einer Kindertagesstätte durch die Stadt Barmstedt beschlossen. Der Betrieb ist von einem Träger durchzuführen. (Variante 2)

Die Verwaltung wird dazu beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, in dem Träger Ansprüche / Anmerkungen zu einem Raumkonzept und einer Kooperation geben sollen. Nach der Durchführung des Verfahrens sind die Rückmeldungen dem Sozialausschuss zu einer weiteren Beratung vorzulegen.

 

3. die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte von einem Träger durchführen zu lassen, beschlossen. (Variante 3.)

Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Nach der Durchführung des Verfahrens sind die Rückmeldungen dem Sozialausschuss zu einer weiteren Beratung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Auf die Variante 1 fallen 0 Stimmen,

auf die Variante 2 fallen 6 Stimmen,

auf die Variante 3 fallen 3 Stimmen.
 

 

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