Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-091  

Betreff: Errichtungs-, Betriebs- und Raumkonzept für die zu errichtende Kindertagesstätte
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
20.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.04.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte ist darüber zu entscheiden, in welcher Form eine Errichtung und ein Betrieb der Kindertagesstätte erfolgen soll.

Ein Beschluss, ob eine Kindertagesstätte in Eigenregie oder durch einen Träger gebaut bzw. betrieben werden soll, wurde bisher noch nicht gefasst. Zudem wurde in der Sozialausschusssitzung am 21.02.2018 beschlossen, dass ein Raumkonzept ausgearbeitet und vorgestellt werden soll.

 

Zwischenzeitlich ist ein 1. Konzeptentwurf über mögliche Varianten der Gebäudestellung auf dem Grundstück Düsterlohe vorgelegt worden und der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Umsetzung eines Raumkonzeptes bedingt die Entscheidung, ob die Stadt die Kindertagesstätte baut und betreibt (Variante 1), die Stadt die Kindertagesstätte baut und ein Träger den Betrieb übernimmt (Variante 2) oder ein Träger die Kindertagesstätte baut und betreibt (Variante 3).

Die Zusammenhänge werden im Folgenden erläutert.

 

Für die Errichtung und den Betrieb gibt es mehrere Möglichkeiten die in den der Vorlage beigefügten Anlagen aufgeführt sind. Die Auflistung der Vor- und Nachteile erfolgt sowohl auf Grund von Ermittlungen der Verwaltung, als auch durch Rücksprachen mit anderen Kommunen im Kreis Pinneberg die eine eigene Kindertagesstätte betreiben.

Bezugnehmend auf den Beschluss des Sozialausschusses vom 21.02.2018 ein Raumkonzept zu entwerfen, ist mitzuteilen, dass nach der Auflistung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Errichtungs- und Betriebsformen der Vorschlag eines Raumkonzeptes nur für die Variante 1. erfolgen kann. Dies begründet sich darin, dass bei der Beteiligung eines Trägers (Varianten 2+3), dieser einen Betrieb der Kindertagesstätte möglicherweise nur unter bestimmten Anforderungen an die Räumlichkeiten durchführen kann. Es hat somit nach der Entscheidung über die Beteiligung eines Trägers eine Abstimmung über ein Raumkonzept zu erfolgen, damit eine Einbeziehung des Trägers für die spätere Nutzung erfolgen kann. Dies sollte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen. Die Träger werden in diesem Zuge in die Planung des Raumkonzeptes mit eingebunden.

Bei der Variante 1. könnte eine vom Träger unabhängige Raumkonzepterstellung und ggf. spätere Umsetzung erfolgen.

 

Der Vorlage ist ein Raumkonzept für eine Kindertagesstätte mit drei Krippen und zwei Elementargruppen zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten beigefügt.

Ein Interessenbekundungsverfahren zur Suche eines künftigen Trägers gab es, auf Grund des fehlenden Beschlusses in welcher Form ein Betrieb erfolgt, bisher noch nicht. Es haben sich jedoch drei Träger gemeldet, die Interesse an einem Bau inklusiv künftigem Betrieb einer Kita haben. Ein Träger hat jedoch sein Interesse an einem Bau wieder zurückgezogen, so dass nun noch zwei Träger ihr Interesse am Bau und Betrieb einer Kita bekundet haben. Es handelt sich um die  „WABE e.V. Hamburg“, die sich in einem ersten Gespräch vorgestellt hat, sowie um den „Verein für weibliche Diakonie“, die der Verwaltung bereits bekannt ist. Der Träger "Elbkinder Vereinigung Kitas Nord gGmbH" hatte sein Interesse nur für den Betrieb bekundet.

 

Rechtliche Hinweise zu der Variante 1+2 -  Bau durch die Stadt:

 

Das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) schreibt den Gemeinden vor, wer eine Kindertageseinrichtung betreibt und schafft und welcher Träger ein sogenanntes Vorrangsrecht hat.

Gemäß § 8 Abs. 1 KiTaG ist geregelt, dass die Gemeinden in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertageseinrichtungen geschaffen und betrieben werden. Soweit es den anerkannten  Trägern der freien Jugendhilfe möglich ist, geeignete Kindertageseinrichtigungen zu betreiben und rechtzeitig zu schaffen, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen.

§ 9 Abs. 1 KiTaG regelt wer Kindertageseinrichtungen errichten und betreiben kann. Die Träger werden in einer Rangfolge benannt.

 

1.Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere den Kirchen und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts sowie der freien Wohlfahrtspflege und den Elterninitiativen.

2.Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden als öffentliche Träger

3.Träger der öffentlichen Jugendhilfe

4.Andere Träger, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, privatgewerbliche Träger und nicht anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe.

 

Die Rangfolge ergibt sich aus den historisch begründeten Beziehungen zwischen öffentlichen, freien und anerkannten Trägern zur Erfüllung des Subsidiaritätsprinzips. Der Ermessensspielraum wird durch den § 8 Abs. 1 KiTaG eingeschränkt. Es haben daher die Träger der freien Jugendhilfe ein Vorrangsrecht.

 

Ein anerkannter freier Träger hat diesbezüglich die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass Gebrauch von der Vorschrift gemacht werden würde.

 

Eine vorherige rechtliche Prüfung der Zulässigkeit eines Baus und Betriebes durch die Stadt, ist bei positiver Entscheidung für die Variante 1 oder 2 aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen.

Die Verwaltung spricht sich für eine Umsetzung nach der Variante 2 aus.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist noch nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es wird


1. eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit eines Baus und Betriebes durch die Stadt, und bei positiver Bescheidung, in der Folge die Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Krippen und zwei Elementargruppen, zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten, (Variante Nr. 1) durch die Stadt Barmstedt, beschlossen. Der Betrieb der Kindertagesstätte erfolgt durch die Stadt Barmstedt. Das beigefügte Raumkonzept ist bei der Errichtung und dem Betrieb zu berücksichtigen.

 

2. eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Baus durch die Stadt, und bei positiver Bescheidung, in der Folge die Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Krippen und zwei Elementargruppen, zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten, durch die Stadt Barmstedt beschlossen. Der Betrieb ist von einem Träger durchzuführen. (Variante 2)

Die Verwaltung wird dazu beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, in dem Träger Ansprüche / Anmerkungen zu einem Raumkonzept und einer Kooperation geben sollen. Nach der Durchführung des Verfahrens sind die Rückmeldungen dem Sozialausschuss zu einer weiteren Beratung vorzulegen.

 

3. die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte mit drei Krippen und zwei Elementargruppen, zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten, von einem Träger durchführen zu lassen, beschlossen. (Variante 3.) Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Nach der Durchführung des Verfahrens sind die Rückmeldungen dem Sozialausschuss zu einer weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungs- und Baukosten einer Kindertagesstätte sind im Haushalt 2018 bereits mit 160.000 ,- € und für den Haushalt 2019 mit 1.740.000 € eingeplant.

zu Variante 1:

Verwaltungs- und Personalkosten für den Betrieb einer Kindertagesstätte sind nicht im laufenden Haushalt eingeplant. Angaben über die Höhe möglicher Kosten können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Raumkonzept Neubau Kindertagesstätte mit Beispiel – Stand 12.03.18

Variante 1 – Bau / Betrieb Stadt

Variante 2 – Bau Stadt / Betrieb Träger

Variante 3 – Bau / Betrieb Träger

Kita 1. Konzeptplan Düsterlohe
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Raumkonzept Neubau Kindertagesstätte mit Beispiel -Stand 12.03.18 (399 KB)      
Anlage 2 2 Variante 1 - Bau und Betrieb Stadt (70 KB)      
Anlage 3 3 Variante 2 - Bau Stadt und Betrieb Träger (66 KB)      
Anlage 4 4 Variante 3 - Bau Träger und Betrieb Träger (62 KB)      
Anlage 5 5 2018-03-13Vorstudie ErhaltungDenkmal (10091 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner