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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Gebühren für Kleinkläranlagen  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2018-062 Gebühren für Kleinkläranlagen
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rohde stellt die Vorlage vor.

 

Herr Delfs hat Beanstandungen gegenüber der Satzung. Er ist Betreiber einer Kleinkläranlage und wäre von der Satzung betroffen. Er kann nicht nachvollziehen, dass er nach Erlass der Satzung über das Vierfache mehr zahlen muss als zuvor. Er hat bisher alle Kosten über Wartung und den Erhalt der Kleinkläranlage getragen und ist dann an die Satzung gebunden und muss den Klärschlamm über die Gemeinde abfahren lassen.

Er erklärte, dass es andere Anbieter günstiger anbieten und er daher nicht konform mit der Satzung geht.

Herr Werner erklärt, dass die Gemeinde, nach Kündigung des AZV, verpflichtet ist, den Klärschlamm aus den Kleinklärschlammanlagen abzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Gemeinde verpflichtet ist, den Klärschlamm abzunehmen und so zu handeln.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bokel in der Fassung vom 15.03.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

3

Enthaltungen:

0


 

 

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