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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Gebühren für Kleinkläranlagen  

Sitzung des Finanzausschusses Bokel
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Brande-Hörnerkirchen im Rathaus, 1. OG, Zi 1.01
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2018-062 Gebühren für Kleinkläranlagen
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Münster weist auf die Notwendigkeit einer Entsorgungsregelung für Kleinkläranlagen nach der Kündigung des bestehenden Entsorgungsvertrages durch den AZV hin.

 

Herr Knaak erläutert die Berechnung der Gebühren.

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden
 

Beschlussvorschlag:

A) Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Bokel in der Fassung vom 13.03.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen.

 

B) Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bokel in der Fassung vom 15.03.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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