Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Gebühren für Kleinkläranlagen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Münster weist auf die Notwendigkeit einer Entsorgungsregelung für Kleinkläranlagen nach der Kündigung des bestehenden Entsorgungsvertrages durch den AZV hin.
Herr Knaak erläutert die Berechnung der Gebühren.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden
Beschlussvorschlag:
A) Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Bokel in der Fassung vom 13.03.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen.
B) Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bokel in der Fassung vom 15.03.2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 3 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
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