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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018  

Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
Zusatz: Als Anlage ist ein PDF-Dokument beigefügt. Diese Angelegenheit soll im nichtöffentlichen Teil "Vertragsangelegenheiten" beraten werden.
VO/2017-281 Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Maier erläutert die Vorlage.

 

Es ist ein Jahresfehlbetrag im Ergebnisplan in Höhe von 70.000 EUR geplant. Dieser kommt durch die zu gering geplante Schulumlage zustande. Sonst ist der Haushalt soweit ausgeglichen.

 

Herr Maier teilt mit, dass bei der Arbeitsgruppensitzung der AG Finanzbeziehungen eine nicht bezifferte Kreisumlagesenkung angekündigt bzw. in den Raum gestellt wurde.

 

Herr Maier stellt die Frage, ob die davor beschlossenen Aufwendungen für die Bezuschussung von Trainingsstunden für Jugendliche in der Tennishalle in den HH-Plan mit aufgenommen werden sollen oder ob eine über-außerplanmäßige Ausgabe ausreicht.

Es besteht Einigkeit, dass die Aufwendungen als überplanmäßig abgewickelt werden sollen. 

 

Herr Reimers erläutert, dass die 70.000 EUR nicht nur für das Trinkwasser eingeplant sind, sondern noch für Beprobungen, etc. wegen der Legionellen.

 

 


Beschluss:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021 wird gemäß dem Entwurf vom 18. Oktober 2017 beschlossen.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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