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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-281  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.11.2017 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushaltsplan weist einen Jahresfehlbetrag von 70.000 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.651.100 EUR und der der Aufwendungen auf 1.721.100 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2018 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 692.000 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2017 beliefen sich auf 672.800 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2017 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden.

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 155.300 EUR (Vorjahr 2017 = 170.800 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Haushaltsjahr 2017 sind durch einen Personalwechsel Mehraufwendungen eingeplant worden. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich weiterhin auf 3,17 Stellen.

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 342.000 EUR (2016 = 366.400 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

 

Bokel

41.770,99 EUR

Brande-Hörnerkirchen

131.404,58 EUR

Osterhorn

43.511,45 EUR

Westerhorn

125.312,98 EUR

Summe

342.000,00 EUR

 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitungen und der Trinkwasserhygiene in Höhe von 70.000 EUR wird durch liquide Mittel gedeckt (s. Vorbericht). Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 793.500 EUR (2016 = 763.500 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 18,02 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel

122.374,96 EUR

Brande-Hörnerkirchen

307.460,50 EUR

Osterhorn

90.303,49 EUR

Westerhorn

273.361,05 EUR

Summe

793.500,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.628.700 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.790.800 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 162.100 EUR aus.

 

Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen sind 7.000 EUR eingeplant. Davon sind 4.000 EUR im Bereich der Grundschule Hörnerkirchen, 500 EUR im Bereich Schulsozialarbeit und 2.500 EUR im Bereich der Hilfen für Asylbewerber eingeplant.

 

Im Bereich der Breitbandversorgung wird eine Übertragung der Haushaltsreste aus 2017 erfolgen. Die Nachverdichtung in 2018 wird über die Haushaltsreste gedeckt, so dass keine weiteren Mittel eingeplant sind.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 209.000 EUR die größte Position im investiven Bereich. Diese Verbindlichkeiten sind hauptsächlich durch den Breitbandausbau entstanden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021 wird gemäß dem Entwurf vom 18. Oktober 2017 beschlossen.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

 

- Haushaltsentwurf 2018 vom 18. Oktober 2017

- Stellenplan 2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Haushaltsentwurf 2018 (1382 KB)      
Anlage 2 2 2 - Stellenplan Amt Hörnerkirchen 2018 (278 KB)      

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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