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Auszug - B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Anwesenden werden anhand des in der Vorlage dargestellten Sachverhaltes darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde inzwischen bestätigt hat, dass gegen die Planungen der Gemeinde keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Lediglich das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration empfiehlt ein Normalverfahren durchzuführen, weil lediglich Außenbereichsflächen ohne Vornutzung überplant werden. Weiter wird empfohlen, möglichst sparsam mit Grund und Boden umzugehen und möglichst wenig Fläche zu versiegeln.
Herr Bürgermeister Winter weist abschließend darauf hin, dass seitens der Gemeinde eine öffentliche Veranstaltung am 12.12.2017 geplant ist, in der die ersten Planungen vorgestellt werden sollen und die Bevölkerung an der Planung beteiligt werden soll.
Im weiteren Bauleitplanverfahren spricht sich der Bau- und Wegeausschuss dafür aus, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Allerdings sollen die Flurstücke 196/21, 6/6, 71/1, 6/11 und 502 mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der „Steinstraße“, östlich der „Kirchenstraße“ und westlich des „Kösterpools“wird ein B-Plan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus im Rahmen des o.a. Projekts entwickelt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 21/2, 13/1, 196/21, 6/6,71/1,6/11 und 502 der Flur 10 der Gemarkung Brande-Hörnerkirchen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro in Pinneberg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlich
keitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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