Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-344
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Sachverhalt:
Auf einem rund 9.300 qm großen Areal nördlich der „Steinstraße“, östlich der „Kirchenstraße“ und westlich des „Kösterpools“ soll der B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen aufgestellt werden. Die gärtnerische Nutzung des dort ansässigen Gartenbaubetriebes wurde bereits vor einiger Zeit aufgegeben. Lange Zeit hatte dort in den Gewächshäusern eine Fahrradwerkstatt ihr Domizil, die inzwischen anderweitig untergebracht ist. Die Fläche soll nun einer Wohnbebauung für das Projekt „Wohnpark im Grünen“ zugeführt werden. Das Projekt wird vom „Holsteiner Auenland“ mit dem Schwerpunkt nachhaltige Daseinsvorsorge zur Umsetzung des Kernthemas „starke Gemeinschaft“ gefördert.
Neben den Wohngebäuden soll eine zentrale Gemeinschaftseinrichtung entstehen, die allen Bewohnern der Gemeinde, Vereinen oder anderen Nutzern zur Verfügung steht. Die Bewohner der Gemeinde sollen in die Planungen einbezogen werden.
Planungsziel auf diesem Areal ist somit die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus im Rahmen des o.a. Projekts entwickelt werden.
Die Landesplanungsbehörde wurde gemäß § 11 Landesplanungsgesetz über die Planungsabsichten der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen informiert und hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Belange der Raumordnung durch die beabsichtigten Bauleitplanungen nicht berührt werden.Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nun der Bebauungsplan formell eingeleitet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO
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Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der „Steinstraße“, östlich der „Kirchenstraße“ und westlich des „Kösterpools“wird ein B-Plan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus im Rahmen des o.a. Projekts entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden des Königreichs Dänemark soll ein Stadtplanungsbüro in Pinneberg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung müssen im Haushaltsjahr 2018 eingeplant werden.
Anlage/n:
Lageplan Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 15.11.17_BrHoe_BP15_Geltungsbereich (350 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de