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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilung über die Prüfung der Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Reichenstraße  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2017-289 Mitteilung über die Prüfung der Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Reichenstraße
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk stellt die Mitteilungsvorlage vor. Die Vorlage ist auf Wunsch der Verwaltung erstellt worden. Herr Lichy stellt klar, dass es sich im Moment um einen reinen Prüfungsvorgang handelt. Die endgültige Entscheidung würde die Straßenverkehrsbehörde treffen.

Herr Lichy und Herr Schmidt erläutern die Vor- und Nachteile sowie die gemachten Erkenntnisse und Erfahrungen zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Reichenstraße. Sie nehmen Stellung zu den in TOP 3 gestellten Fragen und Anmerkungen. Nach umfangreicher Diskussion wird sich einheitlich dafür ausgesprochen die Einrichtung einer Einbahnstraße nicht weiter zu verfolgen.

Herr Saß merkt an, dass das 30 km-Zonenschild nicht ausreichend ersichtlich ist. Die Verwaltung soll prüfen, ob es möglich ist, ein blickendes Licht, wie es in Dänemark üblich ist, zu installieren. Fraglich ist, ob eine derartige Beleuchtung in Deutschland erlaubt ist.

 


Hinweis der Verwaltung:

 


Gemäß Rückmeldung des Fachdienstes Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises Pinneberg vom 6.11.2017 wurde folgendes mitgeteilt:

Es ist nicht zulässig für o. a. Beschilderung ein gelbes Blinklicht zu installieren. Nur in Ausnahmefällen (wie z.B. einen Unfallschwerpunkt) kann für das oder die entsprechenden Verkehrszeichen eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Diese muss in Abstimmung mit dem Land erfolgen. Gelbe Blinklichter dienen in erster Linie dazu, auf besondere Situationen (z.B. Baustellen, geänderte Verkehrsführung o. ä.) aufmerksam zu machen, bei denen der Verkehrsteilnehmer erhöhte Vorsicht walten lassen muss.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20171112-Verkehrsunfall-AuswertungHA (126 KB)      

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