Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-289
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Sachverhalt:
Derzeit erfolgt in Absprache mit der Polizeistation Barmstedt und dem Fachdienst Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises Pinneberg eine Prüfung der Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Reichenstraße. Diese Einbahnstraße sollte, beginnend ab der Einmündung Reichenstraße /Bahnhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Reichenstraße / Reichenstraße, dauerhaft, wie bereits während der L-75 Baumaßnahme, eingerichtet werden.
Aus Sicht der Ordnungsbehörde und der Polizeistation Barmstedt kann die Einrichtung einer Einbahnstraße u.a. einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Es erfolgt eine Sammlung und Abwägung der für die Entscheidung auf Stellung des Antrages relevanten Argumente.
Eine Vorstellung der gemachten Erkenntnisse und Erfahrungen, auch der letzten Monate, erfolgt durch einen kurzen Beitrag in der Sitzung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden nach § 44 Straßenverkehrsordnung zuständig. Gem. der Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht sind die Kreise Straßenverkehrsbehörden. Somit ist der Kreis Pinneberg die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Anordnungen werden von Amts wegen oder auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörden als Straßenverkehrsbehörde vom Kreis Pinneberg getroffen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76