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Auszug - Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt den Sachverhalt vor. Bis zum 27.10.2017 sind zwei wahlberechtigte Personen für den Gemeindewahlausschuss zu benennen, welche sich nicht für die Kommunalwahl aufstellen lassen möchten. Diese Personen können dann auch keine Wahlhelfer sein.
Herr Lichy wird hierzu eine kurze Aufstellung mit den Aufgaben nachreichen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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