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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2017-244 Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Werner stellt den Sachverhalt vor. Bis zum 27.10.2017 sind zwei wahlberechtigte Personen für den Gemeindewahlausschuss zu benennen, welche sich nicht für die Kommunalwahl aufstellen lassen möchten. Diese Personen können dann auch keine Wahlhelfer sein.

 

Herr Lichy wird hierzu eine kurze Aufstellung mit den Aufgaben nachreichen.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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