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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-244  

Betreff: Gemeinde- u. Kreiswahl am 06.05.2018, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt: Für die Kommunalwahl am 06.05.2018 ist es erforderlich, dass von der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn ein Beschluss gefasst wird, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen.

Der Beschluss muss auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss beinhalten. Gemeindewahlleiterin ist die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt.

Für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Personen, die als Bewerber aufgestellt werden sollen oder die als Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.

Die Parteien sollen somit Vorschläge für die Besetzung des vom Amtsausschuss zu wählenden Gemeindewahlausschusses bei der Verwaltung einreichen.


Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 27.10.2017, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.


Finanzielle Auswirkungen:


Anlage/n:

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