Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rohde stellt die Vorlage vor.
Nach reger Diskussion bleiben einige Fragen aus.
Die Gemeindevertretung weißt die Vorlage an die Verwaltung zurück.
Folgende Fragen sind noch offen und sollen bis zum nächsten Finanzausschuss überprüft werden:
Handelt es sich bei der Satzung um Anschlusszwang/Abfuhrzwang für die Eigentümer der Kleinklärteichanlagen?
Ist die Satzung als Angebot der Gemeinde zu behandeln und gibt es die Möglichkeit die Abfuhr mit einen ordnungsgemäßen Nachweis bei der Gemeinde anzuzeigen?
Ist überhaupt eine Satzung zu erstellen bei 5 Anlagen im Außengebiet?
Frage an die Verwaltung:
Welche Kosten sind bei der Entschlammung der Klärteichanlagen in Bokel bei der letzten Abfuhr angefallen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus den vorliegenden Rechnungen des Jahres 2010 hat die Entschlammung der Klärteichanlage Bokel ca. 37,00 €/m³ Klärschlamm gekostet. In diesen Preis sind weder Planungs- noch Verwaltungskosten enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7 |
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Nein- Stimmen: 0 |
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Enthaltungen: 0 |
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