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Auszug - Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord), b) östl. Weidkamp (Regenrückh.) c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita), d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim), e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus) f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, südöstl Freibad
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt informiert über die Beratung im Bauausschuss am 25.09.2017.
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Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB für die Bereiche „nördlich des Friedhofs und östlich der Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord)“, „östlich Weidkamp (Regenrückhaltebecken)“, „An der Bahn und nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache / Kindertagesstätte)“, „nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Linie und westlich der Johannisstraße (ehemaliges Altenheim)“, „westlich der Bahnhofstraße, östlich des Holstenrings und nördlich der Reichenstraße (altes Rathaus)“ sowie „südlich der Marktstraße, westlich einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 14 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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