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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2017-246 B-Plan Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der "Düsterlohe", westlich der "Norderstraße" und nördlich der "Großen Gärtnerstraße"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Axel Schmidt berichtet von der Beratung im Bauausschuss am 25.09.2017 und führt das Verfahren näher aus.

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 72 b der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich der „Düsterlohe“, westlich der „Norderstraße“ und nördlich der „Großen Gärtnerstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 72 b für das Gebiet östlich der „Düsterlohe“, westlich der „Norderstraße“ und nördlich der „Großen Gärtnerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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