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Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Bokel (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) wird insbesondere der in § 5 genannten Gebührensätze diskutiert.
Die Verwaltung wird gebeten bis zur Gemeindevertretersitzung am 05.10.2017 mitzuteilen, ob die unter § 5 Absatz 3 Punkt 1 erhobene Anfahrtsgebühr in Höhe von 60,-- EUR, bei der gleichzeitigen Abfuhr mehrerer Grundstückseigentümer in einem Bereich, teilbar ist. Sollte dies der Fall sein, wird um die Anpassung der Satzung gebeten.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten mitzuteilen, für welchen Zeitraum die Preisbindung mit dem Entsorgungsunternehmen vereinbart wurde.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Anfahrtsgebühr ergibt sich aus der durchgeführten Ausschreibung und ist nicht teilbar.
Die Preise gelten für die Entsorgung des Klärschlamms für die Jahre 2017 und 2018.
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:3
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:1
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