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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2017-173 Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bürgermeister Siegfried Winter verweist zunächst auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt und die im Rahmen der Planung geführten Gespräche mit den Anwohnern in der Bahnhofstraße. Hiernach stellt Frau Nachtmann vom Stadtplanungsbüro dn-stadtplanung die Planung im Einzelnen vor. Zunächst geht Frau Nachtmann auf die bisherigen Schritte im Bauleitplanverfahren ein. Sie weist auf die frühzeitige Beteiligung und die in dem Rahmen durchgeführte Öffentlichkeitsveranstaltung hin. Seit dem hat sich in der Planung einiges geändert und ist in die Planungen eingeflossen. In diesem Zusammenhang weist Frau Nachtmann auch auf die für dieses Verfahren notwendige Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes hin. Insbesondere geht Frau Nachtmann auf die geänderte Planung und die damit verbundene Erschließung der Grundstücke in der Bahnhofstraße ein. Auf einem Grundstück in der Bahnhofstraße wird eine fuß-/radläufige Verbindung in das Baugebiet geplant, die ebenfalls Entlastungsleitungen für die zentrale Ortsentwässerung sowie eine Zuwegung zu den im hinteren Bereich der Grundstücke der Bahnhofstraße belegenen bebaubaren Flächen mit aufnehmen soll. Ausserdem spricht Frau Nachtmann die Grünflächen, die Knickdurchbrüche, den zu schaffenden Ausgleich und weitere Einzelheiten der Planung an. Als Ersatz für die Knickdurchbrüche zwischen Bahnhofstraße und neuem Baugebiet wurde an der Zufahrt von der Rosentwiete die Neuanlegung eines 24 Meter langen neuen Knicks eingeplant. Besonders angesprochen hierbei werden die Sichtdreiecke, die Begrünung der Planstraße und die in dem Bereich festgesetzten Bäume, die Festsetzungen für die Einfriedigung der Grundstücke, die Festsetzungen für die Bebauung und weitere.

In diesem Zuge wurde auch über die eingezeichneten Bäume entlang der Lindenstraße in dem dorf festgesetzten Grünbereich beraten. Die Anwesenden waren sich einig darüber und beschlossen, einen der Bäume aus Sichtschutzgründen im Kreuzungsbereich Lindenstraße / Rosentwiete, aus der Planzeichnung herauszunehmen.

Abschließend erläutert Frau Nachtmann den Anwesenden die geplanten textlichen Festsetzungen und die sich in der Legende befindenden Planzeichen und beantwortete weitere Fragen aus den Reihen der Anwesenden.

 


Beschlussvorschlag:

  1. r das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und süstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich nochmals geändert. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist nochmals ortsüblich bekanntzumachen 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits unter Berücksichtigung des ursprünglichen Geltungsbereiches schriftlich erfolgt ebenso wie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden hat.
  4. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und süstlich der "Bahnhofstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig 

 

Herr Albert Jung hat gem. § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

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