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Vorlage - VO/2017-173
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Sachverhalt:
Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der Bahnhofstraße wurde der Aufstellungsbeschluss bereits am 04.10.2016 gefasst und in einem späteren Schritt am 12.04.2017 aufgrund einer Änderung des Geltungsbereiches noch einmal neu gefasst. Danach fanden weitere Gespräche statt und zwar insbesondere, um den Rad- und Fußweg in das Gebiet zu sichern und um eine notwendige Entlastungsleitung für die zentrale Ortsentwässerung einplanen zu können, soll der Geltungsbereich noch einmal fast auf den ursprünglichen Stand geändert werden. Hierüber kann vor der Beschlussfassung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ein weiterer Beschluss gefasst werden.
In einem ersten Schritt wurde bereits die frühzeitige Beteiligung mit Schreiben vom 02.02.2017 mit einer Frist für eine Rückmeldung bis zum 07.03.2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Abwägungstabele dargestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde am 06.06.2017 eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt. Schwerwiegende Anregungen und Bedenken wurden in der Phase der Bauleitplanung nicht geäußert. Die Unterlagen wurden entsprechend abgestimmt und angepasst, so dass nun im nächsten Schritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann, hierzu hat das Stadtplanungsbüro dn-stadtplanung die entsprechenden Unterlagen erarbeitet. Die beauftragten Gutachten sind erstellt und die Abwägungsunterlagen sind ebenfalls fertig gestellt und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Der Geltungsbereich hat sich nochmals geändert. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist nochmals ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits unter Berücksichtigung des ursprünglichen Geltungsbereiches schriftlich erfolgt ebenso wie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden hat.
- Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südöstlich der "Bahnhofstraße" und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
werden über städtebauliche Verträge abgewickelt
Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung, B-Plan Nr. 13
Entwurf der Legende zum B-Plan Nr. 13
Entwurf der textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 13
Entwurf der Begründung zum B-Plan Nr. 13
Abwägungsunterlagen zum B-Plan Nr. 13 und zur 2. F-Plan-Änderung
Entwurf der Planzeichnung zur 2. F-Plan-Änderung
Entwurf der Begründung zur 2. F-Plan-Änderung
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76