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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau über die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-156 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau über die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor

Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, dass das Amt Rantzau bereits am 01 August 2006 für die Stadt Barmstedt und das Amt Rantzau die Aufgaben des Standesamtes übernommen hat. Die Stadt Barmstedt erledigt seit dem 01. Januar 2007 für das Amt Rantzau die Bearbeitung aller Verfahren nach dem SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz. Weitere Kooperationen erfolgen in den Bereichen Tourismusbüro und Bürgerbüro. Ab dem 01. Januar 2009 wird darüber hinaus die Bearbeitung der Wohngeld- und Rentenangelegenheiten auf Barmstedt übertragen. Der Personal- und Finanzausschuss des Amtes Rantzau hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Im Haushaltsjahr 2008 ergeben sich durch diese Kooperation für die Stadt Barmstedt im Saldo Mehreinnahmen in Höhe von 18.400 EUR. Herr Peter Gottschalk bittet, gemäß Vorlage zu beraten und zu beschließen.

Frau Mareyke Herrmann fragt, ob durch diese Kooperation ein Mitarbeiterüberhang entsteht und diese Mitarbeiter dann nicht mehr benötigt werden.

Herr Peter Gottschalk führt aus, dass kein Mitarbeiterüberhang entsteht, da es sich hierbei lediglich um eine Verlagerung der Aufgaben in verschiedenen Bereichen handelt.

Herr Heinz Scharrel ergänzt, dass beim Amt Rantzau eine Mitarbeiterin in den Ruhestand geht und diese Stelle nicht wieder besetzt wird und insofern kein Mitarbeiterüberhang entsteht.

Herr Ortwin Schmidt erklärt, dass sich das Amt Rantzau auf diese Art und Weise an der personellen Ausstattung des Tourismusbüros beteiligt und diese Arbeitsplätze dadurch gesichert werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes Rantzau auf die Stadt Barmstedt, die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes auf das Amt Rantzau, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau zur touristischen Erschließung und Vermarktung der gemeinsamen Region sowie die Abordnung von Personal der Stadt Barmstedt an das Amt Rantzau für den Einsatz im Bürgerbüro des Amtes Rantzau gemäß Entwurf vom 11. September 2008 mit den dargestellten redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Sachkosten (§ 2   I.).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 23             

Nein- Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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