Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung für die Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-121 Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung für die Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass der Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung durch den Erlass neuer und geänderter Vorschriften erforderlich ist

Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass der Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung durch den Erlass neuer und geänderter Vorschriften erforderlich ist. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen sollen mittelständische Unternehmen und Betriebe gefördert werden. Die Anhebung der Wertgrenzen ist Ausfluss des Erlasses des Mittelstandsförderungsgesetzes. Herr Peter Gottschalk weist daraufhin, dass freihändige Vergaben bei Auftragssummen bis 29.999,99 € ohne Umsatzsteuer schriftliche Preisanfragen bei drei bis fünf Anbietern nach sich ziehen. Lediglich Aufträge mit Auftragssummen bis 999.99 € ohne Umsatzsteuer können ohne eine Preisanfrage vergeben werden. Bei zulässigen Preisanfragen innerhalb des vorgenannten Wertes ist ein förmliches Verfahren nicht notwendig. Daher kommen auch die zwingenden Folgen eines förmlichen Vergabeverfahrens (z.B. Einhaltung von Fristen, Pflicht zur Auftragserteilung, Aufhebung der Ausschreibung usw.) nicht zum Zuge. Herr Peter Gottschalk bittet, gemäß Vorlage zu beraten und zu beschließen.

Herr Dr. Günter Thiel erklärt, dass die BALL-Fraktion dem Entwurf im Wesentlichen zustimmt. Die BALL-Fraktion hat aber einen schriftlichen Ergänzungsantrag eingereicht. Hiernach sind Aufträge im Wert über 10.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die schriftliche Erklärungen des Inhaltes abgeben, dass sie zusätzlich zu den in § 6 (3) der Ausschreibungs- und Vergabeordnung aufgezählten Voraussetzungen Auszubildende beschäftigen.

Herr Kai Perner teilt mit, dass es bedauerlich ist, dass der Antrag der BALL-Fraktion erst heute gestellt wurde. Er hätte diese Angelegenheit gerne im Hauptausschuss beraten lassen. Weiterhin führt Herr Perner aus, dass die BfB-Fraktion ebenfalls einen Antrag gestellt hat. Die Höchstgrenzen des Mittelstandsförderungsgesetzes richten sich an Kommunen jeder Größenordnung. Er hält es für unangemessen bei einer kleinen Stadt wie Barmstedt, die Höchstgrenzen auszunutzen. Er beantragt daher, die Höchstgrenzen für freihändige Vergaben in der Ausschreibungs- und Vergabeordnung auf 14.999,- EUR festzulegen. Er merkt an, dass hierdurch der Korruption und Manipulation vorgebeugt werden kann.

Die Stadtvertretung ist mehrheitlich der Auffassung, dass die Höchstgrenze von 29.999,- EUR für freihändige Vergaben sinnvoll ist. Hierdurch können ortsansässige Firmen und Betriebe bei Auftragsvergaben besser berücksichtigt werden.

Nach einer kurzen Diskussion zieht die BALL-Fraktion ihren Antrag zurück und erklärt, dass sie den Antrag in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut vorbringt.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der BfB-Fraktion:

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 17
Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die vorliegende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt als Dienstanweisung zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 21             

Nein- Stimmen: 2             

Enthaltungen: 0             

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner