Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-121  

Betreff: Erlass einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung für die Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
07.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch den Erlass des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG), der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO) und anderer vergaberechtlicher Vorschriften VOB, VOL und VOF ist eine Überarbeitung der bestehenden Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt erforderlich.

Der Entwurf wurde auf Basis der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Pinneberg vom Mai 2008 und des vom Gemeindeprüfungsamt herausgegebenen Musters einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung erarbeitet.

 

Die deutliche Anhebung der Wertgrenzen nach § 3 des Entwurfes der Ausschreibungs- und Vergabeordnung ist Ausfluss des Erlasses des Mittelstandsförderungsgesetzes. Durch die Anhebung der Wertgrenzen bei der freihändigen Vergabe und bei den förmlichen Vergabeverfahren sollen die mittelständischen Unternehmen und Betriebe gefördert werden.

 

Hinzuweisen ist, dass Freihändige Vergaben bei Auftragssummen bis 29.999,99 € ohne Umsatzsteuer schriftliche Preisanfragen bei drei bis fünf Anbietern nach sich ziehen. Lediglich Aufträge mit Auftragssummen bis 999.99 € ohne Umsatzsteuer können ohne eine Preisanfrage vergeben werden. Bei zulässigen Preisanfragen innerhalb des vorgenannten Wertes ist ein förmliches Verfahren nicht notwendig. Daher kommen auch die zwingenden Folgen eines förmlichen Vergabeverfahrens (z.B. Einhaltung von Fristen, Pflicht zur Auftragserteilung, Aufhebung der Ausschreibung usw.) nicht zum Zuge.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die anliegende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt als Dienstanweisung zu erlassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfAusschreibungsstadt (125 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner