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Auszug - Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Oestreich stellt die Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2015 des Amtes Hörnerkirchen vor.
Frau Glißmann stellt die Bilanz vor und erläutert die Positionen des Anlagevermögens. Frau Oestreich erklärt die Posten des Umlaufvermögens sowie die Verbindlichkeiten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen als auch das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen und die passiven Rechnungsabgrenzungen werden von Frau Neumann vorgetragen.
Die Saldenbestätigungen werden vorgelegt. Die Saldenbestätigungen der Sparkasse sowie von der Postbank werden nachgefordert, da diese nicht vorhanden sind. Die Prüfung kann anhand der Kontoauszüge durchgeführt werden.
Herr Konkel fragt nach, ob die Handkasse in der Grundschule Hörnerkirchen bereits aufgelöst sei. Frau Oestreich erklärt, dass diese aufgelöst ist und dass es auch keine Portokasse mehr gibt.
Frau Oestreich stellt aus dem Lagebericht die Entwicklung der Amtsumlage vor und erklärt außerdem die Grafik des Anlagevermögens sowie die Pro-Kopf-Verschuldung des Amtes.
Es werden die Belege geprüft.
Herr Münster fragt an, ob für jede Rechnung eine Anordnung erstellt werden muss. Es ist kostengünstiger und umweltschonender, wenn Sammel-Anordnungen gedruckt werden. Dies kann praktisch nicht umgesetzt werden. Es sollte aber auf einen doppelseitigen Ausdruck geachtet werden.
Bei mehreren Eingangsrechnungen aus dem Bereich der Asylbewerber wird festgestellt, dass die dazugehörigen Rechnungsbelege fehlen. Es handelt sich hierbei um diverse Aufwandserstattungen.
Mitteilung der Verwaltung:
Die Belege für die Ausgaben liegen im Fachbereich Soziales vor und werden dort in entsprechenden Akten verwahrt.
Eine Eingangsrechnung aus dem Bereich Schule wirft die Frage auf, wofür die Mittel gezahlt wurden. Im Erfassungsbeleg steht der Verwendungszweck „Materialkosten Grundschule Kl. 1-2“, jedoch ist keine Auflistung / Rechnung der Materialien beigefügt.
Mitteilung der Verwaltung:
Hierbei handelt es sich um eine Fehlanweisung. Die Anordnung wurde wieder storniert und das Geld wurde nicht ausgezahlt. Die Materialkosten wurden von den Eltern an das Amt erstattet, so dass eine Ausgangsrechnung gefertigt wurde.
Weitere Fragen liegen nicht vor.
Frau Neumann weist auf die Jahresüberschussverbuchung hin und liest den Schlussbericht des Jahresabschlusses 2015 vor.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Aufstockung der Ergebnisrücklage um den Jahresüberschuss in Höhe von 248.372,82 EUR wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:3
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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